Thema: Koalitionsverhandlungen 2018
Freie Meinungs-Äußerung von Heinrich Klug, Sarstedt
Die 176 Seiten des Koalitionsvertrages der CDU/CSU und SPD endet mit dem Thema "Evalution":
"Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahem des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen."
Allerdings erfodert die Ressortverteilung eine sofortige Korrektur sowie auch die rechtliche Überprüfung des gesamten Koalitionsvertrages, um Verfassungsklagen zu vermeiden.
Zitat aus dem Koalitionsvertrag
Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:
Die CDU, CSU stellt die Bundeskanzlerin.
Die SPD stellt den Stellvertreter der Bundeskanzlerin
Die CDU, CSU stellt die Leitung folgender Ministerien
• Innen, Bau und Heimat (CSU)
• Verteidigung (CDU)
• Wirtschaft und Energie (CDU)
• Gesundheit (CDU)
• Bildung und Forschung (CDU)
• Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU)
• Ernährung und Landwirtschaft (CDU)
• Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (CSU)
Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der CDU, CSU gestellt.
Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:
• Auswärtiges Amt
• Finanzen
• Arbeit und Soziales
• Justiz und Verbraucherschutz
• Familie, Senioren, Frauen und Jugend
• Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Den Staatsminister für Kultur und Medien, den Staatsminister im Kanzleramt sowie den Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt die CDU.
Die beiden Staatsminister im Auswärtigen Amt stellt die SPD.
Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.
Berlin, den 07. Februar 2018